Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre

Hubraumbeschränkung: keine

Leistungsbeschränkung: keine

Mindestgewicht: entfällt

Ausbildung und/oder Bedingungen:

Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;

Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2.

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

3 Fahrstunden Überland

2 Fahrstunden Autobahn

1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.


 
 
 
 
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