Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Hubraumbeschränkung: bis 125 ccm

Leistungsbeschränkung: bis 11 kW

Mindestgewicht: max. 0,1 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen: Theoretischer Unterricht, Fahrausbildung, theoretische sowie praktische Prüfung

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten.

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.



 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte