Klasse A2
MIndesalter: 18 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: bis 35 kW
Mindestgewicht: max. 0,2 kw/kg
Ausbildung und/oder Bedingungen: Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980, keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.