Klase B 196

Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.

Was darf man mit der neuen Klasse B196 (B mit der Schlüsselzahl 196) fahren?

Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)

Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

Voraussetzung für B196

Mindestalter 25 Jahre

5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)

Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule:

Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten

Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten

Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

Eintrag im Führerschein

Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

Wichtige Information

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.


 
 
 
 
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