Klasse C1 und C1E

Klasse C1 

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Mindesalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: -
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)


Klasse C1E


a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Mindesalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E




 
 
 
 
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