Klasse C1 und C1E
Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Mindesalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: -
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
Klasse C1E
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Mindesalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E