Klasse D1 und D1E

Klasse D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

Eingeschlossene Klassen: -

Klasse D1E

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klasse: BE



 
 
 
 
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