Klasse D1 und D1E
Klasse D1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: -
Klasse D1E
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klasse: BE