Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kg bis maximal 3500 Kg. Die Kombination darf maximal 7000 Kg betragen und nicht unter Klasse B fallen. Bei Anhängern mit mehr als 3500 Kg ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E notwendig.

 

 
 
 
 
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